Ausländerbehörde ignoriert Verwaltungsgericht und schiebt trotzdem ab

Über das Gericht hinweg

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Das Verwaltungsgericht Schleswig stoppte die Abschiebung eines Mannes – der Ausländerbehörde war dies egal. Knapp anderthalb Stunden später war der Mann im Flieger.

Entscheidungen der Gerichtsbarkeit werden der Exekutive wohl immer egaler. Schon im Mai dieses Jahres beschimpfte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz zur Rechtswidrigkeit der wiedereingeführten Grenzkontrollen als „Einzelfall“, obwohl das Gericht klar erläutert hat, dass die aktuellen Grenzkontrollen rechtswidrig sind.

In genau diesen von der deutschen Politiklandschaft propagiertem Abschiebewahn reiht sich nun eine Ausländerbehörde im schleswig-holsteinischen Landkreis Herzogtum Lauenburg ein. Am 01.09.2026 um 11:37 teilte das Gericht der Behörde mit, es würde die Abschiebung des Mannes mit einem Hängebeschluss vorläufig stoppen, um 12:27 war das Dokument von den Richter*innen unterschrieben, wie LTO berichtete. Zum selben Zeitpunkt bestätigte ein Berichterstatter den Beschluss am Telefon.

Anstatt zu warten, setzte die Behörde den Mann lieber in den Flieger, welcher um 13:40 in der Luft war. Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG? Für die Behörde eine gern übersprungene Hürde, wenn es darum geht, rassistische Abschiebepolitik in die Tat umzusetzen. Der Rechtsstaat muss dabei wohl zurückstecken.

Antworten bleibt die Behörde schuldig. Sie hätten nicht gewusst, auch ein telefonisch mitgeteilter Hängebeschluss sei wirksam. Warum soll das aber relevant sein, wenn das Gericht seine Absicht unmissverständlich mitgeteilt hat? Spricht dafür nicht auch der gesunde Menschenverstand? Die Staatskasse wird groß genug sein, im Zweifel auch einen Flieger später zu nehmen.

Im schleswig-holsteinischen Innen- und Rechtsausschuss konnte sich die Landesregierung auf Anfrage der Opposition auch nicht erklären. Gegenüber der Presse erklärte die Ausländerbehörde, es hätte einen Verdacht einer Scheinehe gegeben, daher bestünden die daraus abgeleiteten Aufenthaltsrechte nicht. Müsste sowas nicht ein Gericht entscheiden? Das CDU-geführte Innenministerium will dieses Eklat lieber unter den Tisch kehren. Verwundern tut das nicht.

Inzwischen ist der Mann wieder in Deutschland bei seiner Ehefrau. Die Kosten muss die Staatskasse erstatten.

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